AGB
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
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Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) sind integraler Bestandteil aller Verkaufsverträge über Produkte, die von Ceramic’Arte snc (nachfolgend „Ceramic’Arte“) in Italien und/oder im Ausland hergestellt werden (nachfolgend „Produkte“); sämtliche Angebote, Annahmen von Bestellungen und Lieferungen durch Ceramic’Arte erfolgen gemäß diesen Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich von Ceramic’Arte anders vereinbart.
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Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Besteller von der Annahme durch Ceramic’Arte Kenntnis erhält, oder – sofern dies nicht der Fall ist – mit der Lieferung der Produkte an den Besteller. Bestellungen können nur angenommen werden, wenn sie die technischen Daten zur Identifizierung der bestellten Produktspezifikationen enthalten. In jedem Fall gilt der Vertrag als an dem Sitz von Ceramic’Arte abgeschlossen.
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Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Der Käufer verzichtet durch die Annahme verspäteter Lieferungen auf jegliche Rechte wegen der Verspätung. Lieferfristen beginnen ab Eingang der endgültigen Produktspezifikationen beim Verkäufer.
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Die Lieferung der Produkte erfolgt „EX WORKS“ gemäß der jeweils gültigen Fassung der Incoterms 2020 der ICC. Ab Übergabe der Produkte an den Frachtführer oder Spediteur erfolgt der Transport auf Gefahr des Käufers.
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Die Produkte werden individuell nach den Angaben des Käufers gefertigt; eine Annahmeverweigerung ist nur bei nachgewiesenen Mängeln zulässig. In jedem Fall sind gelieferte Produkte zu bezahlen; Kosten für Verweigerung oder Rücksendung trägt der Käufer. Ceramic’Arte behält sich das Recht vor, Designs, Maße, Materialien und Zubehör im Rahmen üblicher Toleranzen ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die Liefermenge ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder, falls diese fehlt, aus der Lieferrechnung. Ceramic’Arte haftet nicht für Schäden an den Produkten nach erfolgter Lieferung. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware unverzüglich oder spätestens innerhalb von 20 Tagen nach Mitteilung der Lieferbereitschaft abzuholen. Andernfalls beginnt die Zahlungsfrist mit dem Datum der Mitteilung.
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Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die zum Angebotszeitpunkt gültigen italienischen oder Export-Listenpreise. Preise für Sonderanfertigungen oder Produkte außerhalb der Liste werden individuell festgelegt. Bei lieferverzögerndem Verhalten des Käufers gelten ggf. höhere Listenpreise. Die Zahlung erfolgt wie folgt:
a) bei Beträgen bis 10.000 Euro: 20 % bei Bestellung, 80 % bei Lieferung;
b) bei Beträgen über 10.000 Euro: durch unwiderrufliches, von einer führenden italienischen Bank bestätigtes Akkreditiv gemäß der jeweils gültigen Publikation Nr. 500 der ICC. Bei Teillieferungen muss das Akkreditiv bis zum 30. Tag nach der letzten Lieferung gültig sein. Auch bei vereinbarter Zahlung per Wechsel oder Zahlungsanweisung erfolgt die Zahlung am Geschäftssitz von Ceramic’Arte. -
Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer Ceramic’Arte Verzugszinsen in Höhe des LIBOR-Satzes zuzüglich 5 %, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Bei über 20 Tagen Zahlungsverzug ist Ceramic’Arte berechtigt, den Vertrag hinsichtlich noch nicht gelieferter Produkte per schriftlicher Mitteilung zu kündigen, unbeschadet des Anspruchs auf Schadenersatz.
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Bei Zahlungsverzug aus einem früheren, bereits ausgeführten Auftrag kann Ceramic’Arte – auch bei bereits abgeschlossenem Vertrag – die Lieferung verweigern oder bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Beträge zurückhalten.
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Ceramic’Arte ist berechtigt, den Vertrag jederzeit nach eigenem Ermessen zu kündigen, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Käufers verschlechtert, insbesondere bei mangelnder Zahlungsfähigkeit oder Liquidität. In diesem Fall kann Ceramic’Arte etwaig gewährte Zahlungsvergünstigungen widerrufen.
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Das Eigentum an den Produkten geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Bei Zahlungsverzug ist Ceramic’Arte berechtigt, die noch nicht bezahlten Produkte ohne weitere Formalitäten zurückzufordern und zusätzliche rechtliche Schritte zur Schadensregulierung einzuleiten.
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Ceramic’Arte gewährleistet, dass die gelieferten Produkte keine Material- oder Konstruktionsfehler aufweisen, sofern eine schriftliche Reklamation per Einschreiben innerhalb der kürzeren der folgenden Fristen erfolgt:
a) Acht Tage ab Lieferung an den Endverbraucher (nachgewiesen durch Kassenbeleg und korrekt ausgefülltem Reklamationsformular, unterschrieben vom Endverbraucher und vom Händler);
b) Dreißig Tage ab Lieferung an den Käufer.
Offensichtliche Mängel sind ebenfalls per Einschreiben zu reklamieren, unter Beifügung des Etiketts „Identitätskarte des Produkts“. Fehlt dieses, entfällt jeglicher Anspruch. -
Ceramic’Arte verpflichtet sich, im Rahmen der Gewährleistung defekte Produkte kostenfrei in seinem Werk zu reparieren. Die Rücksendung erfolgt frachtfrei durch den Käufer. Ceramic’Arte prüft die Produkte und entscheidet nach eigenem Ermessen über Reparatur oder Ersatzlieferung. Die Gewährleistung gilt nur für neue Produkte; alle weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien werden ausgeschlossen.
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Ceramic’Arte haftet nicht für Nichterfüllung, verspätete Lieferung oder Nichtlieferung aufgrund höherer Gewalt, einschließlich verspäteter Lieferung durch Zulieferer, Streiks, Transportproblemen etc.
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Die Verträge unterliegen dem italienischen Recht. Für internationale Kaufverträge gilt – sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen – das Wiener Übereinkommen von 1980 (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Ceramic’Arte. Ceramic’Arte ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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Die Parteien bestätigen, jede einzelne Klausel dieses Vertrags einvernehmlich vereinbart, verhandelt und verstanden zu haben.